Hafenbetreiber und Terminalgesellschaften sind nach dem ISPS-Code verpflichtet, für jede Hafenanlage, die von Seeschiffen angelaufen wird, einen Hafensicherheitsplan zu erstellen und von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.
Quelle: https://www.imo.org/en/OurWork/Security/Pages/ISPS-Code.aspx
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