Haftung beim Gefahrguttransport
Quelle: https://unece.org/dangerous-goods
Unter Gefahrguttransport-Haftung versteht man die rechtliche Verantwortlichkeit des Transportunternehmens und ggf. weiterer am Gefahrguttransport beteiligter Parteien für Schäden, Verluste oder Sanktionen, die aus der Beförderung gefährlicher Güter entstehen. Sie umfasst Pflichten aus rechtlichen Vorschriften (z. B. Gefahrgut- oder ADR-/RID-Kompetenzen), vertragliche Vereinbarungen sowie Haftungsregeln im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter.
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