Haftungsdurchgriff
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Durchgriffshaftung
Durchgriffshaftung: Rechtsfigur, nach der juristisch getrennte Einheiten (z. B. Tochter- und Mutterunternehmen) trotz Trennung für Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden können, z. B. bei Missbrauch der Rechtsform, fehlender Trennung oder Missachtung der Trennungsvorschriften.
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