Haftungssumme pro Vertragsjahr
Quelle: https://www.gdv.de
Obergrenze der Haftung, die der Auftragnehmer bzw. Versender pro Vertragsjahr für Schäden oder Verluste aus den vertraglich vereinbarten Transportunternehmungen zu tragen hat; üblicherweise als Betrag festgelegt und mit Ausschlüssen versehen (z. B. bestimmte Schäden, Warendispositionen oder Versicherungsregeln).
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