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HGB-Speditionsrecht

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/
Im Kontext des Handelsgesetzbuchs (HGB) bezeichnet das Speditionsrecht den Rechtsbereich, der die Beförderung, Lagerung und Abfertigung von Gütern durch Spediteure (Spediteure/Logistikdienstleister) regelt, einschließlich der vertraglichen Pflichten, Haftung und Abrechnung im Zusammenhang mit Spedition, Lagerung und Handling von Gütern.
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