ICS2-Meldung
Bevor eine Sendung aus einem Drittstaat die EU-Aussengrenze erreicht, muss die ICS2-Meldung – eine elektronische Voranmeldung im Rahmen des europäischen Importkontrollsystems 2 (ICS2) – bei der zuständigen Zollbehörde eingereicht sein.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2_en
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