Die Wareneinfuhr folgt einem fest definierten Ablauf: Zuerst wird die Ankunftsmitteilung vom Transporteur registriert, danach reicht der Importeur oder sein Zollvertreter die Zollanmeldung ein.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/customs-procedures/import-procedures_en
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