Ein Spediteur, der eine Seefrachtsendung in die EU einführt, kennt die Pflicht: Bevor das Schiff den Abgangshafen verlässt, müssen Sendungsdaten elektronisch im Importkontrollsystem hinterlegt sein.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2_en
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