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Importmehrwertsteuer

Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer_node.html
Die Importmehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) ist die Umsatzsteuer, die auf importierte Waren und bestimmte Importe beim Zollanlauf erhoben wird; sie bemisst sich nach dem Zollwert inklusive Zölle und anderer Kosten. Sie wird in der Regel von dem im Inland ansässigen Unternehmer geschuldet und kann als Vorsteuer abgezogen werden, sofern der Vorsteuerabzug möglich ist.

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