Anders als bei regulĂ€r eingefĂŒhrten Waren fallen bei In-Bond-Fracht beim ersten Einreisepunkt keine Zölle oder Einfuhrsteuern an: Die Sendung wird gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (Bond) unter ZollĂŒberwachung durch das Zollgebiet transportiert und erst am endgĂŒltigen Bestimmungsort â etwa einem Zolllager, einer Freihandelszone oder beim InlandsempfĂ€nger â formal abgefertigt.
Quelle: https://www.cbp.gov/trade/programs-administration/in-bond
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