Sobald eine In-Bond-Sendung eine Zollgrenze passieren soll, setzt die In-Bond-Manifestbearbeitung ein: Die Zollbehörde nimmt das Frachtmanifest entgegen, gleicht es mit den physischen Waren und den Frachtpapieren ab und erteilt oder verweigert die Genehmigung zur Weiterbewegung unter Bürgschaft.
Quelle: https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/in-bond
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