Indien–Singapur CECA – Kapitel Ursprungsregeln
Quelle: https://www.mea.gov.in/press-releases.htm?dtl/32101/IndiaSingapore_Comprehensive_Economic_Cooperation_Agreement_CECA
Das Kapitel über Ursprungsregeln im Rahmen des Indien-Singapur CECA legt die Kriterien fest, die erfüllt sein müssen, damit Waren als Ursprungswaren eines der beiden Länder gelten und somit von Zollvergünstigungen profitieren können.
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