Ein Unternehmen bestellt Ware bei einem Lieferanten in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die Ware überquert die Grenze – in diesem Moment entsteht umsatzsteuerrechtlich ein innergemeinschaftlicher Erwerb.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules/intra-community-acquisition-of-goods_en.htm
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