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Innergemeinschaftlicher Erwerb

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules/intra-community-acquisition-of-goods_en.htm
Erwerb von Waren durch ein Unternehmen oder eine steuerpflichtige Person mit Sitz in der EU von einem anderen EU-Mitgliedstaat aus dem Binnenmarkt heraus; steuerlich wird dies als innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt, in der Regel mit der Besteuerung im Bestimmungsstaat gemäß dem Verlege- bzw. Reverse-Charge-Verfahren.
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