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Innergemeinschaftlicher Warenverkehr

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/vat-explanations/intra-community-transactions_en.htm
Der Innergemeinschaftliche Warenverkehr bezeichnet den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Unternehmen, die in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Lieferung umsatzsteuerlich registriert sind, bei dem Waren ohne Zoll- oder Grenzformalitäten innerhalb des Binnenmarktes bewegt werden und nach den Mehrwertsteuervorschriften der EU abgewickelt wird.
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