Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Institute Cargo Klauseln C
Versicherer und Makler greifen auf die Institute Cargo Clauses C (ICC C) zurück, wenn Güter mit geringer Schadensempfindlichkeit transportiert werden und ein klar abgegrenzter Mindestschutz ausreicht.
Kurzantwort
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Definition & Erklärung
Versicherer und Makler greifen auf die Institute Cargo Clauses C (ICC C) zurück, wenn Güter mit geringer Schadensempfindlichkeit transportiert werden und ein klar abgegrenzter Mindestschutz ausreicht. ICC C sind standardisierte Versicherungsbedingungen für den internationalen Gütertransport und decken ausschliesslich benannte Einzelrisiken ab: Feuer, Explosion, Strandung oder Kentern des Schiffes, Kollision und Seewurf. Allgemeine Transportgefahren, Diebstahl, normaler Verschleiss sowie Kriegs- und Streikschäden sind nicht eingeschlossen und müssen bei Bedarf gesondert gedeckt werden. ICC B erweitert den Schutz auf weitere benannte Gefahren, ICC A bietet eine Allgefahrendeckung – beide sind entsprechend teurer. In der Praxis kommen ICC C vor allem bei Massengütern, Rohstoffen oder robusten Industriewaren zum Einsatz, bei denen das Hauptrisiko in einem durch benannte Ursachen ausgelösten Totalverlust besteht.
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