Die Pflicht zur Durchführung einer Inventur ergibt sich für buchführungspflichtige Unternehmen aus handels- und steuerrechtlichen Vorschriften: Alle Vermögensgegenstände – Rohstoffe, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigwaren – sind durch Zählen, Messen oder Wiegen körperlich zu erfassen und anschliessend zu bewerten.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Inventur
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