Trifft eine Seefrachtsendung in einem japanischen Hafen ein, beginnt unmittelbar das Zollabfertigungsverfahren: Der Carrier reicht ein Einfuhrmanifest bei der japanischen Zollbehörde (Zeikan) ein, während der Importeur oder sein zugelassener Zolldeklarant die Zollanmeldung mit Handelsrechnung, Packliste und gegebenenfalls Ursprungsnachweis einreicht.
Quelle: https://www.customs.go.jp/english/summary/seaport/index.htm
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