Im Exportkontroll- und Sanktionsrecht bezeichnet Know-how-BeschrÀnkung das Verbot oder die regulatorische Begrenzung, technisches Wissen, Verfahren oder Fertigkeiten an bestimmte Personen, Unternehmen oder LÀnder weiterzugeben.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Trade_secret
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