Konventionelle Zollverfahren
Ein Importeur legt Waren aus einem Drittland vor, ohne über einen Sonderstatus oder eine Vereinfachungsbewilligung zu verfügen – in diesem Fall kommen konventionelle Zollverfahren zur Anwendung: vollständige Zollanmeldung, Dokumentenprüfung durch die Behörde, gegebenenfalls physische Beschau sowie Festsetzung und Entrichtung der fälligen Abgaben.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures_en
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