Ein Verlader, der am Frachtschalter eines Airports oder im Hafenterminal seine Sendung abgibt, steht einem konzessionierten Frachtbetreiber gegenĂŒber: einem Unternehmen, dem eine zustĂ€ndige Behörde â Flughafenverwaltung, Hafenbehörde oder Zollverwaltung â das exklusive oder beschrĂ€nkte Recht erteilt hat, Frachtabfertigung, Lagerung und Logistikdienstleistungen an diesem Standort eigenverantwortlich zu erbringen.
Quelle: https://www.iata.org/en/publications/logistics/glossary
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