Ein Verlader, der eine Frachtsendung an einem Flughafen oder Containerhafen abgeben will, hat es nicht mit einem beliebigen Dienstleister zu tun, sondern mit dem konzessionierten Frachtbetreiber: einem Unternehmen, dem die zustĂ€ndige Behörde â Flughafenverwaltung, Hafenbehörde oder Zollverwaltung â das Recht erteilt hat, Frachtabfertigung, Lagerung und Logistikdienstleistungen an diesem Standort eigenverantwortlich zu erbringen.
Quelle: https://www.iata.org/en/publications/logistics/glossary
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