Ein Verlader, der am Frachtschalter eines Airports oder im Hafenterminal seine Sendung abgibt, steht einem konzessionierten Frachtbetreiber gegenüber: einem Unternehmen, dem eine zuständige Behörde – Flughafenverwaltung, Hafenbehörde oder Zollverwaltung – das exklusive oder beschränkte Recht erteilt hat, Frachtabfertigung, Lagerung und Logistikdienstleistungen an diesem Standort eigenverantwortlich zu erbringen.
Quelle: https://www.iata.org/en/publications/logistics/glossary
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