Sobald Paletten, Gitterboxen oder Kunststoffbehälter in den Logistikprozess eintreten, setzt die Ladungsträgerkennzeichnung an: Sie versieht Ladehilfsmittel mit eindeutigen Identifikationsmerkmalen – aufgedruckte Barcodes, QR-Codes oder RFID-Transponder –, die eine automatisierte Rückverfolgung über mehrere Umschlagstationen hinweg ermöglichen.
Quelle: https://www.gs1.org/standards
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