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Lagerrecht

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lagerrecht
Das Lagerrecht bezeichnet ein rechtliches Anspruchsrecht, Güter in einem Lager zu lagern bzw. zu verwahren, insbesondere im Rahmen eines Lagervertrags. Es kann das Recht umfassen, gelagerte Güter zu verlangen, zu empfangen und zu schützen, sowie gegebenenfalls Pfandrechte oder Verwahrungsrechte des Lagerhalters an den gelagerten Gütern.
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