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Lagerzuschlag

Quelle: https://www.logistik-lexikon.de/definition/lagerzuschlag
Ein Lagerzuschlag ist eine zusätzliche Gebühr, die für die Einlagerung von Waren in einem Lager oder Distributionszentrum erhoben wird. Sie deckt Kosten wie Lagerhaltung, Verwaltung, Handhabung und damit verbundene Dienstleistungen ab.

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