Anders als See- oder LuftfrachtvertrĂ€ge, die unter spezifischen Haftungsregimen wie den Haager-Visby-Regeln oder dem Montrealer Ăbereinkommen stehen, unterliegen LandverkehrsvertrĂ€ge im grenzĂŒberschreitenden StrassengĂŒterverkehr primĂ€r der CMR-Konvention.
Quelle: https://unece.org/transport/road-transport/cmr-convention
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