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Leistungsortregel

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsort
Leistungsortregel: Rechtsgrundlage zur Bestimmung des Ortes, an dem eine Leistung (z. B. Lieferung oder Dienstleistung) als ausgeführt gilt, wodurch der rechtliche Ort der Leistung sowie steuerliche oder zollrechtliche Folgen festgelegt werden.

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