Lizenzierte Ausfuhrlager
Ein lizenziertes Ausfuhrlager ist eine von der Zollbehörde genehmigte Lagerstätte, in der exportbestimmte Waren gelagert, be- oder verarbeitet werden können, ohne dass Einfuhrabgaben oder inländische Verbrauchssteuern anfallen.
Quelle: https://www.law.cornell.edu/cfr/text/19/19.1
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