Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 22. Juni 2026
LKW-Fahrzeugklassen
Spediteure, Fuhrparkmanager und Zulassungsbehörden nutzen LKW-Fahrzeugklassen, um Nutzfahrzeuge rechtlich einzuordnen und die daraus folgenden Pflichten zu bestimmen.
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Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32018R0858
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Definition & Erklärung
Spediteure, Fuhrparkmanager und Zulassungsbehörden nutzen LKW-Fahrzeugklassen, um Nutzfahrzeuge rechtlich einzuordnen und die daraus folgenden Pflichten zu bestimmen. Die EU-Typgenehmigungsverordnung teilt Güterfahrzeuge in die Kategorie N ein, untergliedert nach zulässiger Gesamtmasse: N1 bis 3,5 t, N2 über 3,5 t bis 12 t, N3 über 12 t. Diese Klassifizierung legt fest, welche Fahrerlaubnis erforderlich ist, ob Mautpflicht besteht, welche Lenk- und Ruhezeitregeln gelten und welche Strecken- oder Tunnelsperren zu beachten sind. Ein Fahrzeug der Klasse N1 darf mit dem Führerschein der Klasse B bewegt werden; ein N3-Sattelzug verlangt die Fahrerlaubnis CE. Nicht zu verwechseln sind die EU-Typgenehmigungsklassen mit den teils abweichenden Kategorien des nationalen Zulassungsrechts einzelner Mitgliedstaaten.
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