Anders als die zollliche Warenkontrolle zielt das Luftfracht-Screening nicht auf Abgaben oder Handelsbeschränkungen, sondern ausschliesslich auf die Flugsicherheit: Es soll Explosivstoffe, Waffen oder sicherheitsgefährdende Gegenstände in Frachtsendungen aufspüren, bevor diese in ein Luftfahrzeug verladen werden.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX%3A32008R0300
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