Wer Verlust, Beschädigung oder Diebstahl einer versicherten Luftfrachtsendung feststellt, muss einen Luftfracht-Versicherungsanspruch geltend machen: eine formelle schriftliche Forderung an den Versicherer, belegt durch Schadensdokumentation wie Fotos, Schadensprotokoll, Handelsrechnung und Luftfrachtbrief.
Quelle: https://www.iata.org/en/youandiata/cargo/insurance/
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