Anders als die sofortige Freigabe im Landverkehr unterliegt Luftfracht einer mehrstufigen Kontrollkette: Die Flughafenbehörde, die aufnehmende Fluggesellschaft oder der Zoll geben die Ware erst dann frei, wenn alle anfallenden Gebühren (Handling, Lagering, Sicherheit), Zollabgaben und erforderlichen Dokumente (Handelsrechnung, Frachtbrief, Zolldeklaration) vollständig vorliegen und beglichen sind.
Quelle: https://www.iata.org/en/publications/glossaries/airfreight/
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