Luftfrachtfreigabe
Quelle: https://www.iata.org/en/publications/glossaries/airfreight/
Die Freigabe der Fracht durch die Flughafenbehörden, die Frachtgesellschaft bzw. den Zoll, nachdem alle anfallenden Gebühren, Zölle und die erforderlichen Unterlagen beglichen wurden, damit der Empfänger oder sein Beauftragter die Ware weiter transportieren oder abholen kann.