Im Unterschied zum Flughafen selbst ist eine Luftfrachtstation (AFS) eine eigenstÀndige, zollrechtlich genehmigte Anlage ohne Start- und Landebahn, die als verlÀngerter Arm des Luftfrachtnetzwerks fungiert.
Quelle: https://help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/1761
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