Mangelfolgeschaden
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/mangelfolgeschaden
Schaden, der infolge eines Mangels an der Ware entsteht und über den unmittelbaren Mangelfall hinaus weitere Schäden (z. B. Produktionsunterbrechung, Verderb, Lieferverzögerungen) umfasst.
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