Mehrbehördenprozess
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/imports_en
Ein Mehrbehördenprozess bezeichnet den Abfertigungs- bzw. Freigabeprozess für Güter, der die Prüfung, Freigabe oder Kontrolle durch mehrere Behörden erfordert (z. B. Zoll, Veterinäramt, Pflanzenschutz, Grenzbehörden). Ziel ist die Koordination von Anforderungen, Datenaustausch und Freigaben, wobei Verzögerungen durch Abstimmungsbedarf zwischen den Behörden entstehen können.