Mehrwertsteuerkonsignationslager
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/index_en.htm
Ein Mehrwertsteuerkonsignationslager ist ein Lagerstandort, an dem Waren eines Lieferanten aufbewahrt werden, bis sie an den Endkunden verkauft oder entnommen werden. Die Mehrwertsteuer wird in der Regel erst fällig oder nachregistriert, wenn die Ware das Lager verlässt bzw. vom Käufer entnommen wird, wobei der Eigentum beim Lieferanten bleibt, solange die Ware im Konsignationslager geführt wird.