Im Unterschied zum internen Mehrwertsteuerkontrollbericht ergeht eine Mehrwertsteuerkontrollfeststellung als rechtsverbindlicher Bescheid der Finanzbehörde nach Abschluss einer MehrwertsteuerprĂŒfung.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_MVSt/Grundlagen_Mehrwertsteuer.pdf?__blob=publicationFile
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