Ein Transportunternehmen reicht seine Mehrwertsteuerdeklaration ein â was danach kommt, ist die Mehrwertsteuerveranlagung: Die zustĂ€ndige Steuerbehörde prĂŒft die gemeldeten Zahlen, setzt die endgĂŒltige Steuerschuld oder den RĂŒckerstattungsanspruch verbindlich fest und erlĂ€sst einen rechtskrĂ€ftigen Veranlagungsentscheid.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Mehrwertsteuer.html
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