Anders als eine Steuernachforderung beschreibt die Mehrwertsteuerveranlagungsrückerstattung den umgekehrten Fall: Die Finanzbehörde stellt nach Prüfung fest, dass ein Steuerpflichtiger zu viel Mehrwertsteuer entrichtet hat, und erstattet den Differenzbetrag zurück.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/claims-refunds_en
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