Mitwirkungspflicht
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Mitwirkungspflicht
Die Mitwirkungspflicht bezeichnet die Pflicht einer Partei, aktiv mitzuwirken und Informationen, Unterlagen sowie Unterstützung bereitzustellen, um die ordnungsgemäße Durchführung von Verträgen, Verfahren oder logistischen Prozessen sicherzustellen. Sie umfasst typischerweise die Bereitstellung relevanter Daten, die rechtzeitige Beteiligung an Abläufen sowie die Kooperation bei Klärungen oder Prüfungen – insbesondere im Bereich Transport, Versand, Zollabwicklung und Lieferkettenprozesse.
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