Wenn der Zoll oder eine Aufsichtsbehörde feststellt, dass eine Prüfung der Unterlagen allein nicht ausreicht, ordnet sie eine Nachschau vor Ort an: Prüfer besuchen die Betriebsstätte, das Lager oder den Umschlagpunkt direkt, um Waren, Lagerbedingungen und Prozesse physisch zu kontrollieren.
Quelle: https://www.zoll.de
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