Nachträgliche Prüfung
Quelle: https://www.wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nachtraegliche-pruefung-40128
Eine Prüfung, die nach Abschluss eines Prozesses, Transaktion oder Vorgangs durchgeführt wird, um Korrektheit, Rechtmäßigkeit oder Einhaltung von Normen nachträglich zu verifizieren.
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