Zollbehörden treffen eine NCTS-Kontrollentscheidung, wenn sie im Rahmen des New Computerised Transit System (NCTS) eine laufende Transitsendung zur Prüfung auswählen.
Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): NCTS – gemeinsames Versandverfahren (gVV) / nationales Transitverfahren; in der Schweiz seit 1. Mai 2024 über Passar (Warenanmeldung Durchfuhr, NCTS Phase 5). Stand: Juli 2026.
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