Die NCTS-Entladegenehmigung ist die von der Bestimmungszollstelle erteilte elektronische Freigabe, die es dem Spediteur oder Warenempfänger erlaubt, die unter Transitverfahren beförderten Güter am vorgesehenen Entladeort auszuladen.
Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): NCTS – Neues Computerisiertes Transitsystem, gemeinsames Versandverfahren (gVV)/nationales Transitverfahren (nTV); Abwicklung in der Schweiz über Passar. https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/ncts.html — Stand: Juli 2026.
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