In der Transportversicherung wird der Neuwert als Bewertungsmassstab herangezogen, sobald beschädigte oder verlorene Güter zu ersetzen sind: Er entspricht dem Preis, den ein Käufer heute aufwenden müsste, um ein identisches oder gleichwertiges neues Produkt zu beschaffen – einschliesslich Transport-, Zoll- und Beschaffungskosten.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Neuwert
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