Nicht-Unionsware
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/glossary_en.htm
Nicht-Unionsware sind Waren, die nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören. Sie stammen außerhalb der EU oder gehören nicht zur Union und unterliegen deshalb nicht dem EU-Gemeinschaftsrecht als Unionwaren; ihre Ein- bzw. Ausfuhr und Zollabwicklung unterscheiden sich von denen für Unionwaren.
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