Anders als handelspolitische Präferenzabkommen, die bestimmten Partnern besondere Vorteile einräumen, verbietet das Nichtdiskriminierungsprinzip im multilateralen Handel jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Waren und Dienstleistungen.
Quelle: https://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/fact2_e.htm
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