GrenzĂŒberschreitender Handel ohne eigene EU-Niederlassung wird fĂŒr viele Unternehmen erst durch eine Fiskalvertretung möglich: Ein nicht in der EU ansĂ€ssiges Unternehmen, das in einem Mitgliedstaat umsatzsteuerpflichtige UmsĂ€tze erzielt, bestellt dabei einen lokal registrierten Vertreter, der alle umsatzsteuerlichen Pflichten in seinem Namen erfĂŒllt.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/representative_en
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