Seit Anfang 2026 gelten in Frankreich neue Regeln für Unternehmen ausserhalb der EU. Betroffen sind unter anderem Versender aus der Schweiz und Grossbritannien, die Waren über Frankreich in ein anderes EU-Land liefern.
Ein Beispiel: Eine Schweizer Firma verkauft eine Maschine an einen Kunden in Deutschland. Der Lkw fährt über Frankreich in die EU.
Bisher wurde dafür häufig DDP Regime 42 genutzt. DDP bedeutet vereinfacht: Der Schweizer Verkäufer organisiert alles – Transport, Einfuhr und Zollabfertigung. Für die französischen Mehrwertsteuerformalitäten konnte ein Fiskalvertreter seine eigene französische Mehrwertsteuernummer zur Verfügung stellen.
Diese einfache Lösung für einzelne Sendungen ist seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich. Dasselbe gilt für britische Versender.
Wer weiterhin selbst als Importeur in Frankreich auftreten will, benötigt grundsätzlich eine eigene französische Mehrwertsteuernummer.
Dabei gibt es einen Unterschied:
- Britische Unternehmen können sich grundsätzlich selbst für die französische Mehrwertsteuer registrieren. Grossbritannien steht auf der französischen Liste der Staaten mit ausreichender Zusammenarbeit in Steuerfragen.
- Schweizer Unternehmen benötigen grundsätzlich zusätzlich einen dauerhaften Fiskalvertreter in Frankreich. Die Schweiz steht derzeit nicht auf dieser Liste.
Eine Alternative ist DAP Regime 42.
DAP bedeutet: Der Schweizer oder britische Verkäufer organisiert den Transport weiterhin bis zum vereinbarten Lieferort. Die Einfuhrabfertigung übernimmt aber der Käufer in der EU. Der EU-Kunde wird also zum Importeur.
Regime 42 sorgt dafür, dass bei der Einfuhr in Frankreich keine französische Import-Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Voraussetzung ist, dass die Ware direkt in ein anderes EU-Land weitertransportiert wird. Der Zoll wird bei der Einfuhr bezahlt, die Mehrwertsteuer wird anschliessend im Bestimmungsland behandelt.
„DAP R42“ ist kein neues offizielles Zollverfahren. Es ist die Kombination aus der Lieferbedingung DAP und dem bestehenden Regime 42.
