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Hauptstadt: Paris
Frankreich (ISO-Code: FR) liegt in Westeuropa und grenzt an Belgien, Luxemburg, Deutschland, die Schweiz, Italien, Spanien und Andorra, mit Küsten an Atlantik und Mittelmeer. Politisch ist das Land eine semi-präsidiale Republik mit stabilen demokratischen Institutionen und ausgeprägter Rechtsstaatlichkeit. Das Klima ist regional unterschiedlich, von ozeanisch im Westen über mediterran im Süden bis kontinental im Osten und Norden. Wirtschaftlich zählt Frankreich zu den führenden Industrienationen Europas, mit starken Sektoren in Automobilindustrie, Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt, Landwirtschaft und Dienstleistungen. Der Aussenhandel ist zentral, Exporte umfassen Maschinen, Fahrzeuge, Lebensmittel und Luxusgüter, während das Land bei Energie, Rohstoffen und einigen Industriegütern importabhängig ist. Strategisch wichtige Häfen wie Le Havre, Marseille und Nantes sowie ein gut ausgebautes Strassen-, Schienen- und Flughafennetz sichern die Transit- und Logistikfunktion für Europa und internationale Lieferketten. Die Landeswährung ist der Euro (EUR), der stabile Handels- und Finanztransaktionen innerhalb der EU und weltweit unterstützt. Frankreich profitiert von seiner geographischen Lage als Verkehrsknotenpunkt zwischen Mittelmeer, Atlantik und Mitteleuropa und spielt eine bedeutende Rolle in globalen Warenströmen. Infrastruktur, wirtschaftliche Diversifikation und politische Stabilität stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Landes im internationalen Handel.
Kurzer Praxis-Überblick für internationale Sendungen in die EU. Innerhalb der EU gibt es eine Zollunion; bei Einfuhren aus Drittländern sind Zollabfertigung und Einfuhrumsatzsteuer typisch relevante Punkte.
Import-System
EU-Zollkodex; elektronische Einfuhranmeldung über DELTA G bzw. DELTA IE (Import-Volet) und DELTA H7 für Kleinsendungen. Im EU-Binnenmarkt freier Warenverkehr ohne Zollanmeldung.
Export-System
Ausfuhranmeldung elektronisch über DELTA IE (Export-Volet) bzw. das EU-AES. Innergemeinschaftliche Lieferungen ohne Zollanmeldung.
Einfuhrsteuer / MwSt
EU-Präferenzursprung über Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung auf der Rechnung und registrierte Ausführer (REX) im Rahmen der EU-Freihandelsabkommen.
EU-Standardverbote: Waffen, Betäubungsmittel, bestimmte Lebens- und Pflanzenprodukte, CITES-Arten, Kulturgüter. Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabak und Energie.
Dual-Use-Kontrolle nach EU-Verordnung 2021/821, zuständig SBDU und Zoll. EU-Sanktionen (u. a. gegen Russland) werden vollumfänglich angewendet.
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Stabiles Rechts- und Infrastrukturumfeld. Periodische Streiks (Häfen, Bahn, Strasse) und Staus an Ballungsknoten können Lieferketten kurzfristig verzögern.
Mistral und Winterstürme an Mittelmeer- und Atlantikküste; Schnee und Glätte in Alpen und Zentralmassiv können Strassen- und Schienenverkehr zeitweise beeinträchtigen.
Ab 1. Juli 2026 entfällt die Zollfreigrenze von 150 Euro; übergangsweise pauschal 3 Euro Zoll je Artikel für Kleinsendungen an EU-Verbraucher.
Stand: 2026-06-22
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Quellen
Quellenangaben ohne Gewähr. Für rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Einfuhren werden elektronisch über die DELTA-Plattform der französischen Zollverwaltung angemeldet (DELTA G bzw. DELTA IE Import, DELTA H7 für Kleinsendungen). Im EU-Binnenmarkt ist keine Zollanmeldung nötig.
Der Normalsatz beträgt 20 Prozent, ermässigte Sätze sind 10, 5,5 und 2,1 Prozent. Seit 2022 wird die Einfuhr-Mehrwertsteuer über die Steuererklärung CA3 selbst verrechnet (Autoliquidation) statt am Zoll bezahlt.
Le Havre im HAROPA-Verbund ist der grösste Containerhafen, Marseille-Fos das Mittelmeertor und grösste Hafen nach Tonnage, Dunkerque bedient den Norden. Rouen und Paris ergänzen die Seine-Achse.
Paris-Charles de Gaulle (CDG) ist mit rund 1,75 Millionen Tonnen (2025) der grösste Frachtflughafen Frankreichs und nach Frankfurt der zweitgrösste Europas. Ergänzend dienen Paris-Orly und Lyon-Saint-Exupéry.
Ja, für Zollanmeldungen bei Ein- und Ausfuhren in bzw. aus dem EU-Zollgebiet ist eine EORI-Nummer erforderlich. Innerhalb des EU-Binnenmarkts entfällt die Zollanmeldung.
Es gilt die EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821; zuständig sind der SBDU und die Zollverwaltung. EU-Sanktionen, etwa gegen Russland, werden vollumfänglich umgesetzt.
Ab 1. Juli 2026 entfällt die Zollfreigrenze von 150 Euro. Übergangsweise gilt ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Artikel für Kleinsendungen, die direkt an EU-Verbraucher gehen.
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