CH · CHE
Transit- und Importland, Pharma- und High-Value-Hub
Hauptstadt: Bern
Kurzprofil
Die Schweiz (CH) ist ein Binnenland in Mitteleuropa und eine zentrale Transit- und High-Value-Logistikdrehscheibe zwischen Nordeuropa und Italien. Als EFTA-Mitglied gehört sie nicht zur EU-Zollunion: Importe und Exporte werden ĂŒber das Bundesamt fĂŒr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und das digitale Zollsystem Passar abgewickelt, ergĂ€nzt durch ein dichtes Netz von Freihandelsabkommen. Wirtschaftlich prĂ€gen Pharma, Chemie, PrĂ€zisionsmaschinen, Uhren und ein starker Finanzsektor das Aussenhandelsprofil; entsprechend hoch ist die Bedeutung temperaturgefĂŒhrter Luftfracht und hochwertiger Sendungen. Der GĂŒterverkehr lĂ€uft ĂŒber die Alpenkorridore Gotthard und Lötschberg (Rhein-Alpen-Korridor) auf Strasse und Schiene, ĂŒber die Cargo-FlughĂ€fen ZĂŒrich, Genf und den EuroAirport Basel sowie, als Binnenland, ĂŒber die Nordsee- und MittelmeerhĂ€fen Rotterdam, Antwerpen, Hamburg und Genua und die Rheinschifffahrt bis zu den Schweizerischen RheinhĂ€fen in Basel. Diese Kombination macht die Schweiz zu einem der verlĂ€sslichsten, aber auch anspruchsvollsten Zoll- und TransitmĂ€rkte Europas.
ErwÀhnte LÀnder
Zollbehörde
Bundesamt fĂŒr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)Import-System
Passar (BAZG, Programm DaziT). Import-Migration auf Passar 2.0: Pilot seit Q2 2026; e-dec Import Ablösung per 31.03.2027, Parallelphase bis 30.09.2027. GP-ID ersetzt ab 2026 das ZAZ-Konto.
Export-System
Passar (BAZG). Export bereits auf Passar umgestellt, e-dec Export abgelöst; Transit ĂŒber NCTS Phase 5 in Passar seit 2024.
Einfuhrsteuer / MwSt
EUR.1, EUR-MED, UrsprungserklÀrung auf der Rechnung, Certificate of Origin. EFTA-Mitglied; Freihandelsabkommen mit der EU (1972) und rund 33 EFTA-FHA mit 43 Partnern; bilaterale Abkommen u.a. mit China, Japan, UK.
Waffen und Kriegsmaterial, bestimmte Agrar-/Lebensmittelimporte (Zollkontingente), geschĂŒtzte Arten (CITES), Edelmetalle und Heilmittel mit Sonderregeln. DetailprĂŒfung ĂŒber BAZG / Tares.
Exportkontrolle fĂŒr Dual-Use und Kriegsmaterial ĂŒber das SECO (GĂŒterkontroll-/Kriegsmaterialgesetz, System ELIC). Die Schweiz setzt UN-Sanktionen um und ĂŒbernimmt EU-Sanktionen weitgehend (Embargogesetz).
Ohne GewĂ€hr â bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Ăberblick fĂŒr Sendungen in die Schweiz (CH). Diese Hinweise ersetzen keine verbindliche Zoll-/Rechtsberatung, helfen aber bei der operativen Planung.
Wichtig: Anforderungen hÀngen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und EmpfÀnger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Strukturell stabiles Logistikland. 2026: Umstellung auf Passar 2.0 Import (Pilot Q2 2026, flÀchendeckend ab Juni 2026, e-dec Import parallel bis 2027) erfordert Anpassung bei Deklaranten und Spediteuren.
Alpine Winterbedingungen an Gotthard, San Bernardino und PÀssen; Sommer-Reiseverkehr und Sanierungsarbeiten am Gotthard-Strassentunnel können den Strassentransit verzögern.
Keine landesweite Störung verifiziert (Stand 2026-07-21). Laufende Migration zu Passar 2.0 Import (Pilot seit Q2 2026, e-dec-Ablösung per 31.03.2027, Parallelphase bis 30.09.2027); ZAZ-Konten werden durch GP-ID abgelöst. Seit 01.01.2026 gilt ausschliesslich LSVA III (NETS/EETS-Erhebung, Emotach abgelöst).
Stand: 2026-07-21
Operative Hinweise â kein Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
| Datum | Feiertag | Typ | Zoll zu | Transport betroffen | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Jan. 2026 | Neujahr | National | Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot fĂŒr Lkw ĂŒber 3,5 t gilt. | ||
| 14. Mai 2026 | Auffahrt (Christi Himmelfahrt) | National | Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot fĂŒr Lkw ĂŒber 3,5 t gilt; BrĂŒckentag-Verkehr am Freitag danach. | ||
| 1. Aug. 2026 | Bundesfeiertag | National | Gesetzlicher Feiertag in der ganzen Schweiz: Zollstellen und die meisten Betriebe geschlossen; keine Abfertigung, Liefertermine entsprechend planen. | ||
| 25. Dez. 2026 | Weihnachten | National | Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot fĂŒr Lkw ĂŒber 3,5 t gilt. |
Neujahr
1. Jan. 2026
Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot fĂŒr Lkw ĂŒber 3,5 t gilt.
Auffahrt (Christi Himmelfahrt)
14. Mai 2026
Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot fĂŒr Lkw ĂŒber 3,5 t gilt; BrĂŒckentag-Verkehr am Freitag danach.
Bundesfeiertag
1. Aug. 2026
Gesetzlicher Feiertag in der ganzen Schweiz: Zollstellen und die meisten Betriebe geschlossen; keine Abfertigung, Liefertermine entsprechend planen.
Weihnachten
25. Dez. 2026
Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot fĂŒr Lkw ĂŒber 3,5 t gilt.
Quellen: Bundesamt fĂŒr Justiz / admin.ch
TĂ€glich 22:00-05:00, 22:00â05:00 (Europe/Zurich)
ab 3.5 t
Ausnahmebewilligungen der Kantone bzw. des ASTRA nur in begrĂŒndeten FĂ€llen (z. B. dringende Transporte); keine generellen Warengruppen-Ausnahmen.
Ausnahmebewilligung möglich
Gilt landesweit auf allen Strassen (Art. 2 SVG, Art. 91 f. VRV). Wichtig fĂŒr Transitplanung Gotthard/San Bernardino.
Sonntage sowie gesetzliche Feiertage ganztĂ€gig, 00:00â23:59 (Europe/Zurich)
ab 3.5 t
Ausnahmen u. a. fĂŒr leicht verderbliche Lebensmittel und dringende Transporte mit kantonaler Ausnahmebewilligung.
Ausnahmebewilligung möglich
Gilt landesweit (Art. 2 SVG, Art. 91 f. VRV). Massgebliche Feiertage teils kantonal unterschiedlich â Feiertagsmodul beachten.
Quellen: Fedlex â Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11)
Betreiber: Bundesamt fĂŒr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Lkw und Sattelzugfahrzeuge ab 3,5 t zGG, AnhÀnger (massgebend: Gesamtzugsgewicht)
KilometerabhĂ€ngige Abgabe auf allen Strassen der Schweiz fĂŒr Fahrzeuge ab 3,5 t: Tarif nach gefahrenen Kilometern, massgebendem Gesamtgewicht und Emissionsklasse (Euro-Norm). Seit 01.01.2026 ausschliesslich LSVA III: Registrierung im ePortal des Bundes und Erfassung ĂŒber einen NETS- oder EETS-Anbieter (OBU); Emotach ist abgelöst.
Quellen: BAZG â Schwerverkehrsabgabe LSVA
Quellenangaben ohne GewĂ€hr. FĂŒr rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Ăblich sind Handelsrechnung, Packliste, eine elektronische Zolldeklaration (Passar bzw. ĂŒbergangsweise e-dec) und ein Transportdokument (CMR, AWB oder B/L). Bei PrĂ€ferenzbehandlung kommt ein Ursprungsnachweis wie EUR.1 oder eine UrsprungserklĂ€rung hinzu.
Der Normalsatz betrĂ€gt 8.1 Prozent, der reduzierte Satz 2.6 Prozent (u.a. Lebensmittel, Medikamente, BĂŒcher) und der Beherbergungssatz 3.8 Prozent. Die Einfuhrsteuer wird vom BAZG erhoben.
Zoll und Einfuhrsteuer werden erst erhoben, wenn der Abgabebetrag CHF 5 ĂŒbersteigt. AuslĂ€ndische VersandhĂ€ndler mit mehr als CHF 100'000 Jahresumsatz aus Kleinsendungen werden jedoch in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Nein. Die Schweiz ist EFTA-Mitglied und nicht Teil der EU-Zollunion. Der Warenverkehr mit der EU ist ĂŒber das Freihandelsabkommen von 1972 und weitere bilaterale Abkommen geregelt.
Das BAZG stellt im Rahmen des Programms DaziT auf das digitale System Passar um. Transit und Export laufen bereits ĂŒber Passar; der Import wird 2026 mit Passar 2.0 migriert, e-dec Import lĂ€uft ĂŒbergangsweise parallel.
Seefracht lĂ€uft hauptsĂ€chlich ĂŒber Rotterdam, Antwerpen, Hamburg und Genua. FĂŒr die Binnenschifffahrt dienen die Schweizerischen RheinhĂ€fen in Basel.
Die wichtigsten Cargo-FlughĂ€fen sind ZĂŒrich (ZRH), Genf (GVA) und der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg (BSL), besonders fĂŒr Pharma und hochwertige GĂŒter.
FĂŒr internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart: