CH · CHE
Transit- und Importland, Pharma- und High-Value-Hub
Hauptstadt: Bern
Kurzprofil
Die Schweiz (CH) ist ein Binnenland in Mitteleuropa und eine zentrale Transit- und High-Value-Logistikdrehscheibe zwischen Nordeuropa und Italien. Als EFTA-Mitglied gehört sie nicht zur EU-Zollunion: Importe und Exporte werden über das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und das digitale Zollsystem Passar abgewickelt, ergänzt durch ein dichtes Netz von Freihandelsabkommen. Wirtschaftlich prägen Pharma, Chemie, Präzisionsmaschinen, Uhren und ein starker Finanzsektor das Aussenhandelsprofil; entsprechend hoch ist die Bedeutung temperaturgeführter Luftfracht und hochwertiger Sendungen. Der Güterverkehr läuft über die Alpenkorridore Gotthard und Lötschberg (Rhein-Alpen-Korridor) auf Strasse und Schiene, über die Cargo-Flughäfen Zürich, Genf und den EuroAirport Basel sowie, als Binnenland, über die Nordsee- und Mittelmeerhäfen Rotterdam, Antwerpen, Hamburg und Genua und die Rheinschifffahrt bis zu den Schweizerischen Rheinhäfen in Basel. Diese Kombination macht die Schweiz zu einem der verlässlichsten, aber auch anspruchsvollsten Zoll- und Transitmärkte Europas.
Erwähnte Länder
Import-System
Passar (BAZG, Programm DaziT). Import-Migration auf Passar 2.0: Pilot seit Q2 2026; e-dec Import Ablösung per 31.03.2027, Parallelphase bis 30.09.2027. GP-ID ersetzt ab 2026 das ZAZ-Konto.
Export-System
Passar (BAZG). Export bereits auf Passar umgestellt, e-dec Export abgelöst; Transit über NCTS Phase 5 in Passar seit 2024.
Einfuhrsteuer / MwSt
EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärung auf der Rechnung, Certificate of Origin. EFTA-Mitglied; Freihandelsabkommen mit der EU (1972) und rund 33 EFTA-FHA mit 43 Partnern; bilaterale Abkommen u.a. mit China, Japan, UK.
Waffen und Kriegsmaterial, bestimmte Agrar-/Lebensmittelimporte (Zollkontingente), geschützte Arten (CITES), Edelmetalle und Heilmittel mit Sonderregeln. Detailprüfung über BAZG / Tares.
Exportkontrolle für Dual-Use und Kriegsmaterial über das SECO (Güterkontroll-/Kriegsmaterialgesetz, System ELIC). Die Schweiz setzt UN-Sanktionen um und übernimmt EU-Sanktionen weitgehend (Embargogesetz).
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Überblick für Sendungen in die Schweiz (CH). Diese Hinweise ersetzen keine verbindliche Zoll-/Rechtsberatung, helfen aber bei der operativen Planung.
Wichtig: Anforderungen hängen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und Empfänger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Strukturell stabiles Logistikland. 2026: Umstellung auf Passar 2.0 Import (Pilot Q2 2026, flächendeckend ab Juni 2026, e-dec Import parallel bis 2027) erfordert Anpassung bei Deklaranten und Spediteuren.
Alpine Winterbedingungen an Gotthard, San Bernardino und Pässen; Sommer-Reiseverkehr und Sanierungsarbeiten am Gotthard-Strassentunnel können den Strassentransit verzögern.
Keine landesweite Störung verifiziert (Stand 2026-07-21). Laufende Migration zu Passar 2.0 Import (Pilot seit Q2 2026, e-dec-Ablösung per 31.03.2027, Parallelphase bis 30.09.2027); ZAZ-Konten werden durch GP-ID abgelöst. Seit 01.01.2026 gilt ausschliesslich LSVA III (NETS/EETS-Erhebung, Emotach abgelöst).
Stand: 2026-07-21
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
| Datum | Feiertag | Typ | Zoll zu | Transport betroffen | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Jan. 2026 | Neujahr | National | Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für Lkw über 3,5 t gilt. | ||
| 14. Mai 2026 | Auffahrt (Christi Himmelfahrt) | National | Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für Lkw über 3,5 t gilt; Brückentag-Verkehr am Freitag danach. | ||
| 1. Aug. 2026 | Bundesfeiertag | National | Gesetzlicher Feiertag in der ganzen Schweiz: Zollstellen und die meisten Betriebe geschlossen; keine Abfertigung, Liefertermine entsprechend planen. | ||
| 25. Dez. 2026 | Weihnachten | National | Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für Lkw über 3,5 t gilt. |
Neujahr
1. Jan. 2026
Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für Lkw über 3,5 t gilt.
Auffahrt (Christi Himmelfahrt)
14. Mai 2026
Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für Lkw über 3,5 t gilt; Brückentag-Verkehr am Freitag danach.
Bundesfeiertag
1. Aug. 2026
Gesetzlicher Feiertag in der ganzen Schweiz: Zollstellen und die meisten Betriebe geschlossen; keine Abfertigung, Liefertermine entsprechend planen.
Weihnachten
25. Dez. 2026
Gesetzlicher Feiertag in allen Kantonen: Zollstellen geschlossen, Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für Lkw über 3,5 t gilt.
Quellen: Bundesamt für Justiz / admin.ch
Täglich 22:00-05:00, 22:00–05:00 (Europe/Zurich)
ab 3.5 t
Ausnahmebewilligungen der Kantone bzw. des ASTRA nur in begründeten Fällen (z. B. dringende Transporte); keine generellen Warengruppen-Ausnahmen.
Ausnahmebewilligung möglich
Gilt landesweit auf allen Strassen (Art. 2 SVG, Art. 91 f. VRV). Wichtig für Transitplanung Gotthard/San Bernardino.
Sonntage sowie gesetzliche Feiertage ganztägig, 00:00–23:59 (Europe/Zurich)
ab 3.5 t
Ausnahmen u. a. für leicht verderbliche Lebensmittel und dringende Transporte mit kantonaler Ausnahmebewilligung.
Ausnahmebewilligung möglich
Gilt landesweit (Art. 2 SVG, Art. 91 f. VRV). Massgebliche Feiertage teils kantonal unterschiedlich — Feiertagsmodul beachten.
Betreiber: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Lkw und Sattelzugfahrzeuge ab 3,5 t zGG, Anhänger (massgebend: Gesamtzugsgewicht)
Kilometerabhängige Abgabe auf allen Strassen der Schweiz für Fahrzeuge ab 3,5 t: Tarif nach gefahrenen Kilometern, massgebendem Gesamtgewicht und Emissionsklasse (Euro-Norm). Seit 01.01.2026 ausschliesslich LSVA III: Registrierung im ePortal des Bundes und Erfassung über einen NETS- oder EETS-Anbieter (OBU); Emotach ist abgelöst.
Quellen: BAZG – Schwerverkehrsabgabe LSVA
Quellenangaben ohne Gewähr. Für rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Üblich sind Handelsrechnung, Packliste, eine elektronische Zolldeklaration (Passar bzw. übergangsweise e-dec) und ein Transportdokument (CMR, AWB oder B/L). Bei Präferenzbehandlung kommt ein Ursprungsnachweis wie EUR.1 oder eine Ursprungserklärung hinzu.
Der Normalsatz beträgt 8.1 Prozent, der reduzierte Satz 2.6 Prozent (u.a. Lebensmittel, Medikamente, Bücher) und der Beherbergungssatz 3.8 Prozent. Die Einfuhrsteuer wird vom BAZG erhoben.
Zoll und Einfuhrsteuer werden erst erhoben, wenn der Abgabebetrag CHF 5 übersteigt. Ausländische Versandhändler mit mehr als CHF 100'000 Jahresumsatz aus Kleinsendungen werden jedoch in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Nein. Die Schweiz ist EFTA-Mitglied und nicht Teil der EU-Zollunion. Der Warenverkehr mit der EU ist über das Freihandelsabkommen von 1972 und weitere bilaterale Abkommen geregelt.
Das BAZG stellt im Rahmen des Programms DaziT auf das digitale System Passar um. Transit und Export laufen bereits über Passar; der Import wird 2026 mit Passar 2.0 migriert, e-dec Import läuft übergangsweise parallel.
Seefracht läuft hauptsächlich über Rotterdam, Antwerpen, Hamburg und Genua. Für die Binnenschifffahrt dienen die Schweizerischen Rheinhäfen in Basel.
Die wichtigsten Cargo-Flughäfen sind Zürich (ZRH), Genf (GVA) und der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg (BSL), besonders für Pharma und hochwertige Güter.
Für internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart: