Seit heute, dem 15. September 2026, gilt in Norwegen die erste verbindliche Stufe von Digitoll. Digitoll ist das digitale Verfahren, mit dem der Zoll Angaben zum Transport und zu den Waren erhält. Diese Meldungen müssen vor oder spätestens beim Grenzübertritt vorliegen. Wie früh genau, hängt vom Verkehrsträger ab.
Für Speditionen mit Norwegen-Verkehr ändert sich damit vor allem der Ablauf vor der Abfahrt. Angaben zum Fahrzeug, zur Ankunft, zum Empfänger und zur Ware müssen rechtzeitig von Verlader, Importeur und Transporteur zusammenkommen. Die Meldungen müssen auch miteinander verknüpft sein. Sonst kann der Zoll den Transport nicht sauber den einzelnen Sendungen zuordnen.
Das betrifft nicht nur Lastwagen. Digitoll gilt auch für Transporte per Schiff, Flugzeug und Bahn. Die Customs Support Group schätzte Mitte 2026, dass erst etwa 25 bis 30 Prozent der täglichen Strassentransporte nach Norwegen im System registriert waren. Bei den anderen Verkehrsträgern lag der Anteil nach ihren Angaben noch tiefer. Das ist eine Einschätzung des Dienstleisters, keine aktuelle Nutzungszahl des Zolls.
Die zweite Stufe folgt am 1. März 2027. Dann muss auch die Zollanmeldung spätestens beim Grenzübertritt eingereicht sein. Gleichzeitig endet die bisherige Direkttransportregelung. Sie erlaubte unter bestimmten Voraussetzungen, die Ware zunächst weiterzubringen und die Anmeldung später nachzureichen. Diesen Puffer gibt es dann nicht mehr.
Wer heute eine Norwegen-Sendung disponiert, sollte deshalb früh klären, wer welche Meldung übermittelt und wer fehlende Angaben beschafft. Kommen Daten zu spät oder passen sie nicht zusammen, drohen Rückfragen und Standzeiten an der Grenze.
